Nachwuchsfoerderung Programm: Gerhard Hess-Programm Art: Foerderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses durch Bereitstellung von Geldern um damit ihre Forschung zu planen und eine eigene Arbeitsgruppe aufzubauen. Fachgebiete: alle Zielgruppe: Die Foerderung setzt voraus, dass die Antragsteller habilitiert sind oder herausragende, selbstaendige wissenschaftliche Arbeiten veroeffentlicht haben, die einer ueberdurchschnittlichen Habilitation entsprechen. Zu Beginn des Jahres der Antragstellung duerfen sie nicht aelter als 33 Jahre sein. Der persoenliche Lebensunterhalt muss waehrend der voraussichtlichen Dauer der Foerderung durch eine Stelle oder ein Stipendium gesichert sein. Kriterien: Eine Bewilligung kann bis zu 200.000,-- DM pro Jahr betragen. Die Foerderung ist auf fuenf Jahre begrenzt. 1996 koennen bis zu zehn Antragsteller/innen aufgenommen werden. Frist: 19. Juni 1995 Quelle: Pressemitteilung der DFG vom 21.03.95, einsehbar bei Frau Fath, Tel. 4210 Infos: DFG, Referat III 0 3 Kennedyallee 40, 53175 Bonn Tel. 0228/885-2505 oder -2577 *** TFN04/95***